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Nummer 24/856
Titel M4 Schreitbagger
Untertitel Kurs und Prüfung
Fachgebiet Baumaschinen
Von 31.12.2024 07:30 Uhr
Bis 31.12.2024 16:45 Uhr
Anzahl Kurstage 2
Max Teilnehmende 6
Kosten CHF 995.- exkl. 8.1% MWST
AVV-Zuschlag CHF 395.- exkl. 8.1% MWST (Nichtmitglieder)
Der Kurs ist Parifonds berechtigt gemäss Reglement Parifonds Bau.

Inhalt - Inbetriebnahme
- Arbeiten mit dem Gerät
- Ausserbetriebnahme
- Wartung und Unterhalt von Schreitbaggern
- Regeln der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes, der Umweltschutz- und Herstellervorschriften
- Prüfung für den Ausweis M4
Ziel Die/Der Teilnehmende…
- erkennt beim praxisbezogenen Einsatz von Schreitbaggern die Gefahren und Risiken und setzt die nötigen Vorkehrungen auf verschiedenen Objekten in unterschiedlichen Baustellenbereichen um.
- führt Lastentransporte sowie den Verlad und den Wechsel von Anbaugeräten selbständig durch.
- beherrscht die In- und Ausserbetriebnahme sowie die Wartung und den Unterhalt von Schreitbaggern auf der Baustelle.
- beachtet dabei die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes.
Der Teilnehmer besteht die Prüfung und erhält den Ausweis K-BMF M4 Schreitbagger.


Ort Vor Ort bei ihnen im Werkhof / Die Geräte müssen zur Verfügung gestellt werden.
Dauer 2 Tage
Datum auf Anfrage
Sprache deutsch
Zielpublikum Bau-Facharbeiter, Bauarbeiter und Baumaschinenführer
Voraussetzungen - Vollendung des 18. Altersjahr
- sich in der Prüfungssprache Deutsch verständigen können
- gute körperliche und geistige Verfassung für das Bedienen einer Baumaschine
- Erfolgreicher Abschluss des Grund- und Basismodul M1 2.0 - 5.0 Tonnen
- Gültiger Ausweis K-BMF M1 berechtigt während einer Dauer von 12 Monaten auch zur Führung von Geräten der Kategorie M2 - M7 für den Praxiserwerb (Lernfahrausweis). Nachweis einer Mindestpraxiszeit von 6 Monaten auf der Einsatzmaschine zwischen der Prüfung M1 und der entsprechenden gerätespezifischen Prüfung M2 - M7.

Übergangsbestimmung für langjährige Baumaschinenführer:
Ein Baumaschinenführer, der über eine mindestens 5 jährige Erfahrung in der Führung von Baumaschinen in einer oder mehreren Kategorien M2 bis M7 verfügt, absolviert die Spezialgeräteprüfung mit dem Besuch des entsprechenden Spezialmodules. Auf diese
Weise erworbene Ausweise enthalten auch die Kategorie M1.

Der Nachweis über eine mindestens 5 jährige Erfahrung muss schriftlich von der Firma bestätigt werden.
Freie Plätze Es hat noch freie Plätze

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