Nummer | 24/870 | |
Titel | Hallenkran / Industriekrane Kat. C und Anschlagen von Lasten an Kranen | |
Fachgebiet | Krane | |
Von | 31.12.2024 07:30 Uhr | |
Bis | 31.12.2024 16:45 Uhr | |
Anzahl Kurstage | 1 | |
Max Teilnehmende | 12 |
Kosten | CHF 260.- exkl. 8.1% MWST AVV-Zuschlag CHF 40.- exkl. 8.1% MWST (Nichtmitglieder) CHF 27.85 exkl. 8.1 MWST- pro Person für CZV Bescheinigung, wenn gewünscht. Der Kurs ist Parifonds berechtigt gemäss Reglement Parifonds Bau. | |
Bemerkung | - Die Ausbildung wird von der Suva empfohlen. - Verantwortlich für die Auswahl und Ausbildung der Kranführer/in ist die/der Arbeitgeber/in. - Die Weiterbildung ist CZV-anerkannt und wird mit 7 Stunden angerechnet. - Anforderungen: mind. 8 Teilnehmende – Schulzimmer, Kran und Material für die praktischen Übungen müssen zur Verfügung gestellt werden. Der Veranstalter behält sich vor, den Kurs nur bei einer genügenden Teilnehmeranzahl durchzuführen. | |
Inhalt | Die Teilnehmenden können nach dem Kurs Lasten fachgerecht anschlagen und den Kran richtig bedienen, schwingungsfrei fahren, richtig korrigieren und die Betriebs- und Sicherheitsvorschriften einhalten. Zertifikat: Ausbildungsbestätigung. Mit diesem Kurs ist die Ausbildungspflicht nach VUV erfüllt. Im Kurs werden folgende Kenntnisse erworben und an Praxisbeispielen verdeutlicht: - Gesetzliche Grundlagen - Kranarten und Kategorien - Sicherheitseinrichtungen Hallenkrane, Krankontrolle, Inbetriebsetzung, Ausserbetrieb setzen, Bedienungsvorschriften - Richtiges Befestigen von Lasten gemäss Kranverordnung Art. 6 und Suva Factsheet 33099 - Umgang mit Anschlagmitteln nach den Regeln der Technik - Kontrolle von Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel und deren Lagerung - Auswahl der richtigen Anschlagmittel nach Material und Gewicht der Last und Belastungsetiketten lesen - Praktische Übungen: Lasten richtig anschlagen und transportieren - Signale im Kranverkehr | |
Ziel | Die Teilnehmenden - erlernen die wichtigsten Punkte der Arbeitssicherheit bei Lastentransporten mit Kranen der Kat. C nach Kranverordnung - erkennen die Gefahren bei Kranarbeiten - transportieren die Lasten mit geeigneten Anschlagmitteln | |
Ort | Bei Ihnen vor Ort / Anforderungen: mind. 8 Teilnehmer - der Kran und das Material für die praktischen Übungen müssen zur Verfügung gestellt werden. | |
Dauer | 1 Tag Datum auf Anfrage | |
Sprache | deutsch | |
Zielpublikum | Personen aus Bau, Gewerbe und Industrie, die Hebearbeiten mit Kranen der Kat. C ausführen. - Nach KranVo Art. 2 besteht für Krane der Kat. C keine Ausweispflicht wie bei der Kat. A und B, aber eine Ausbildungspflicht. | |
Voraussetzungen | Mindestalter 18 Jahre Hinweis: Für Jugendliche ab 15 Jahren können im Rahmen der beruflichen Grundbildung Ausnahmen vorgesehen werden (Jugendschutzverordnung: Art. 4 Abs. 4 ArGV5). Mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse |
Freie Plätze |