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Nummer 24/853-3
Titel M7 Anker- und Kleinbohrgeräte Spezialtiefbau
Fachgebiet Baumaschinen
Von 31.12.2024 07:30 Uhr
Bis 31.12.2024 16:45 Uhr
Anzahl Kurstage 2
Max Teilnehmende 6
Kosten CHF 1'151.35 exkl. 8.1% MWST
AVV-Zuschlag CHF 501.40 exkl. 8.1% MWST (Nichtmitglieder)
Der Kurs ist Parifonds berechtigt gemäss Reglement Parifonds Bau.


Inhalt - Gesetzliche Grundlagen, Bauarbeitenverordnung
- Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften sowie Gesetzliche Vorgaben
- Motorentechnik, Hydraulikkenntnisse
- Wartung und Unterhalt, beheben von einfachen Störungen
- An Antriebs-, Hydraulik- und Bremssystemen Störungen lokalisieren und beheben
- Anforderungen an die Transportpisten (Arbeitsplanum, Tragfähigkeit)
Ziel Die/Der Teilnehmende:
- sichert durch vertieften Einblick in Wartung und Unterhalt der Maschinen und Anlagen deren Einsatzbereitschaft.
- zeigt Verständnis für die Besonderheiten der drehenden, schlagenden und vibrierenden Elemente und ist sich der auftretenden Kräfte bewusst.
- setzt die Geräte optimal ein.
- berücksichtigt, im Bewusstsein gesetzlicher Aspekte, die Anliegen der Umwelt und der Sicherheit.
Der Teilnehmer besteht die Prüfung und erhält den Ausweis K-BMF M7 Anker- und Kleinbohrgeräte Spezialtiefbau.
Ort Vor Ort bei Ihnen im Werkhof / Die Baumaschienen müssen zur Verfügung gestellt werden.
Dauer 2 Tage
Sprache deutsch
Zielpublikum Bau-Facharbeiter, Bauarbeiter und Baumaschinenführer
Voraussetzungen - Vollendung des 18. Altersjahr
- sich in der Prüfungssprache Deutsch verständigen können
- gute körperliche und geistige Verfassung für das Bedienen einer Baumaschine
- Erfolgreicher Abschluss des Grund- und Basismodul M1 2.0 - 5.0 Tonnen

- Gültiger Ausweis K-BMF M1 berechtigt während einer Dauer von 12 Monaten auch zur Führung von Geräten der Kategorie M2 - M7 für den Praxiserwerb (Lernfahrausweis). Nachweis einer Mindestpraxiszeit von 6 Monaten auf der Einsatzmaschine zwischen der Prüfung M1 und der entsprechenden gerätespezifischen Prüfung M2 - M7.

Übergangsbestimmung für langjährige Baumaschinenführer:
Ein Baumaschinenführer, der über eine mindestens 5 jährige Erfahrung in der Führung
von Baumaschinen in einer oder mehreren Kategorien M2 bis M7 verfügt, absolviert die Spezialgeräteprüfung mit dem Besuch des entsprechenden Spezialmodules. Auf diese
Weise erworbene Ausweise enthalten auch die Kategorie M1.

Der Nachweis über eine mindestens 5 jährige Erfahrung muss schriftlich von der Firma
bestätigt werden.
Freie Plätze Es hat noch freie Plätze

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