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Nummer 24/852-5
Titel M3 Pneu- und Raupen-Lader ab 5 Tonnen
Untertitel Kurs und Prüfung
Fachgebiet Baumaschinen
Von 13.11.2024 07:30 Uhr
Bis 14.11.2024 16:45 Uhr
Anzahl Kurstage 2
Anmeldeschluss 03.11.2024
Max Teilnehmende 6
Kosten CHF 1'151.35 exkl. 8.1% MWST
AVV-Zuschlag CHF 557.10 exkl. 8.1% MWST (Nichtmitglieder)
Der Kurs ist Parifonds berechtigt gemäss Reglement Parifonds Bau

Verpflegung Mittagessen in der Kantine des Kurszentrums pro Tag CHF 19.00 exkl. 8.1% MWST
Inhalt - Gesetzliche Grundlagen, Bauarbeitenverordnung
- Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften sowie Herstellervorschriften
- Inbetriebnahme
- Arbeiten mit dem Gerät
- Ausserbetriebnahme
- Wartung und Unterhalt von Pneu- und Raupenladern

Der Teilnehmer legt die Prüfung für den Ausweis K-BMF M3 erfolgreich ab.
Ziel - Der Teilnehmer erkennt beim praxisbezogenen Einsatz von Pneu- und Raupenladern die
Gefahren und Risiken und setzt die nötigen Vorkehrungen auf verschiedenen Objekten in unterschiedlichen Baustellenbereichen um.
- Der Teilnehmer führt Lastentransporte sowie den Verlad und den Wechsel von
Anbaugeräten selbstständig durch.
- Der Teilnehmer beherrscht die In- und Ausserbetriebnahme sowie die Wartung und den
Unterhalt der Pneu- und Raupenladern auf der Baustelle.
- Er beachtet dabei die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes, der Arbeitssicherheit,
des Gesundheits- und Umweltschutzes.
- Der Teilnehmer legt die Prüfung für den Ausweis K-BMF M3 erfolgreich ab.
Ort Baumeister Kurszentrum Effretikon
Dauer 2 Tage
Sprache deutsch
Zielpublikum Bau-Facharbeiter, Bauarbeiter und Baumaschinenführer
Voraussetzungen - Vollendung des 18. Altersjahr (Für Jugendliche ab 15 Jahren können im Rahmen der
beruflichen Grundbildung Ausnahmen vorgesehen werden - Jugendschutzverordnung
Art. 4 Abs. 4 ArGV5)
- sich in der Prüfungssprache Deutsch verständigen können
- gute körperliche und geistige Verfassung für das Bedienen einer Baumaschine

- Erfolgreicher Abschluss des Grund- und Basismodul M1 2.0 - 5.0 Tonnen gemäss
Ausbildungsschema
- Gültiger Ausweis K-BMF M1 berechtigt während einer Dauer von 12 Monaten auch zur
Führung von Geräten der Kategorie M2 - M7 für den Praxiserwerb (Lernfahrausweis).
Nachweis einer Mindestpraxiszeit von 6 Monaten auf der Einsatzmaschine zwischen
der Prüfung M1 und der entsprechenden gerätespezifischen Prüfung M2 - M7

Übergangsbestimmung für langjährige Baumaschinenführer:
Ein Baumaschinenführer, der über eine mindestens 5 jährige Erfahrung in der Führung
von Baumaschinen in einer oder mehreren Kategorien M2 bis M7 verfügt, absolviert die Spezialgeräteprüfung mit dem Besuch des entsprechenden Spezialmodules. Auf diese
Weise erworbene Ausweise enthalten auch die Kategorie M1.

Der Nachweis über eine mindestens 5 jährige Erfahrung muss schriftlich von der Firma
bestätigt werden.
Freie Plätze Es hat noch freie Plätze

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