Nummer | 25/852-2 | |
Titel | M3 Pneu- und Raupen-Lader ab 5 Tonnen | |
Untertitel | Kurs und Prüfung | |
Fachgebiet | Baumaschinen | |
Von | 17.03.2025 07:30 Uhr | |
Bis | 18.03.2025 16:45 Uhr | |
Anzahl Kurstage | 2 | |
Anmeldeschluss | 07.03.2025 | |
Max Teilnehmende | 6 |
Kosten | CHF 1'151.35 exkl. 8.1% MWST AVV-Zuschlag CHF 557.10 exkl. 8.1% MWST (Nichtmitglieder) Der Kurs ist Parifonds berechtigt gemäss Reglement Parifonds Bau | |
Verpflegung | Mittagessen in der Kantine des Kurszentrums pro Tag CHF 19.00 exkl. 8.1% MWST | |
Inhalt | - Gesetzliche Grundlagen, Bauarbeitenverordnung - Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften sowie Herstellervorschriften - Inbetriebnahme - Arbeiten mit dem Gerät - Ausserbetriebnahme - Wartung und Unterhalt von Pneu- und Raupenladern Der Teilnehmer legt die Prüfung für den Ausweis K-BMF M3 erfolgreich ab. | |
Ziel | - Der Teilnehmer erkennt beim praxisbezogenen Einsatz von Pneu- und Raupenladern die Gefahren und Risiken und setzt die nötigen Vorkehrungen auf verschiedenen Objekten in unterschiedlichen Baustellenbereichen um. - Der Teilnehmer führt Lastentransporte sowie den Verlad und den Wechsel von Anbaugeräten selbstständig durch. - Der Teilnehmer beherrscht die In- und Ausserbetriebnahme sowie die Wartung und den Unterhalt der Pneu- und Raupenladern auf der Baustelle. - Er beachtet dabei die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes. - Der Teilnehmer legt die Prüfung für den Ausweis K-BMF M3 erfolgreich ab. | |
Ort | Baumeister Kurszentrum Effretikon | |
Dauer | 2 Tage | |
Sprache | deutsch | |
Zielpublikum | Bau-Facharbeiter, Bauarbeiter und Baumaschinenführer | |
Voraussetzungen | - Vollendung des 18. Altersjahr (Für Jugendliche ab 15 Jahren können im Rahmen der beruflichen Grundbildung Ausnahmen vorgesehen werden - Jugendschutzverordnung Art. 4 Abs. 4 ArGV5) - sich in der Prüfungssprache Deutsch verständigen können - gute körperliche und geistige Verfassung für das Bedienen einer Baumaschine - Erfolgreicher Abschluss des Grund- und Basismodul M1 2.0 - 5.0 Tonnen gemäss Ausbildungsschema - Gültiger Ausweis K-BMF M1 berechtigt während einer Dauer von 12 Monaten auch zur Führung von Geräten der Kategorie M2 - M7 für den Praxiserwerb (Lernfahrausweis). Nachweis einer Mindestpraxiszeit von 6 Monaten auf der Einsatzmaschine zwischen der Prüfung M1 und der entsprechenden gerätespezifischen Prüfung M2 - M7 Übergangsbestimmung für langjährige Baumaschinenführer: Ein Baumaschinenführer, der über eine mindestens 5 jährige Erfahrung in der Führung von Baumaschinen in einer oder mehreren Kategorien M2 bis M7 verfügt, absolviert die Spezialgeräteprüfung mit dem Besuch des entsprechenden Spezialmodules. Auf diese Weise erworbene Ausweise enthalten auch die Kategorie M1. Der Nachweis über eine mindestens 5 jährige Erfahrung muss schriftlich von der Firma bestätigt werden. |
Freie Plätze |