Nummer | 24/857 | |
Titel | M5 Anwendung und Fahrprüfung Belagsfertiger | |
Fachgebiet | Baumaschinen | |
Von | 31.12.2024 07:30 Uhr | |
Bis | 31.12.2024 16:45 Uhr | |
Anzahl Kurstage | 2 | |
Max Teilnehmende | 6 |
Kosten | CHF 1'475.00.- exkl. 8.1% MWST AVV-Zuschlag CHF 700.- exkl. 8.1% MWST (Nichtmitglieder) Der Kurs ist Parifonds berechtigt gemäss Reglement Parifonds Bau. | |
Inhalt | - Die tägliche Wartung sowie Unterhalt und Reinigung von Fertigern - Zweckmässiger und praxisorientierter Einsatz - Beheben von einfachen Störungen - Einstellarbeiten an Bohle und Nivellierung - Prüfung für den Ausweis M5 | |
Ziel | Die/Der Teilnehmende: - erlernt die Grundlagen, um den Fertiger zu fahren und täglich zu warten. - führt unter Anleitung einfache Vorbereitungs- und Einstellarbeiten durch und berücksichtigt dabei alle Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften. - kennt den Umgang mit den verschiedenen Nivelliersystemen. - versteht das Funktionsprinzip der schwimmenden Bohle und setzt diese beim Einbaustart richtig an. - behebt mit Hilfe der Betriebsanleitung kleine Fehler. - kennt die Unterschiede der verschiedenen Fertigertypen. - setzt die Regeln der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes um. Der Teilnehmer besteht die Prüfung und erhält den Ausweis K-BMF M5 Anwendung und Fahrprüfung Belagsfertiger. | |
Ort | Vor Ort bei Ihnen im Werkhof / Die Baumaschienen müssen zur Verfügung gestellt werden. | |
Dauer | 2 Tage Datum auf Anfrage | |
Sprache | deutsch | |
Zielpublikum | Bau-Facharbeiter, Bauarbeiter und Baumaschinenführer | |
Voraussetzungen | - Vollendung des 18. Altersjahr - sich in der Prüfungssprache Deutsch verständigen können - gute körperliche und geistige Verfassung für das Bedienen einer Baumaschine - Erfolgreicher Abschluss des Grund- und Basismodul M1 2.0 - 5.0 Tonnen - Gültiger Ausweis K-BMF M1 berechtigt während einer Dauer von 12 Monaten auch zur Führung von Geräten der Kategorie M2 - M7 für den Praxiserwerb (Lernfahrausweis). Nachweis einer Mindestpraxiszeit von 6 Monaten auf der Einsatzmaschine zwischen der Prüfung M1 und der entsprechenden gerätespezifischen Prüfung M2 - M7. Übergangsbestimmung für langjährige Baumaschinenführer: Ein Baumaschinenführer, der über eine mindestens 5 jährige Erfahrung in der Führung von Baumaschinen in einer oder mehreren Kategorien M2 bis M7 verfügt, absolviert die Spezialgeräteprüfung mit dem Besuch des entsprechenden Spezialmodules. Auf diese Weise erworbene Ausweise enthalten auch die Kategorie M1. Der Nachweis über eine mindestens 5 jährige Erfahrung muss schriftlich von der Firma bestätigt werden. |
Freie Plätze |