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Nummer 25/860-2
Titel Hubarbeitsbühnen nach VSAA Kategorie 1a, 1b, 3a, 3b
Untertitel SUVA anerkannte Ausbildung
Fachgebiet Stapler / Hubarbeitsbühnen
Von 07.03.2025 07:30 Uhr
Bis 07.03.2025 16:30 Uhr
Anzahl Kurstage 1
Anmeldeschluss 25.02.2025
Max Teilnehmende 6
Kosten CHF 506.- exkl. 8.1 % MWST
AVV-Zuschlag CHF 92.85 exkl. 8.1 % MWST (Nichtmitglieder)
Der Kurs ist Parifonds berechtigt gemäss Reglement Parifonds Bau.

Verpflegung Mittagessen in der Kantine des Kurszentrums pro Tag CHF 19.00 exkl. 8.1% MWST

Bemerkung Der Veranstalter behält sich vor, den Kurs nur bei einer genügenden Teilnehmeranzahl durchzuführen.
Inhalt Gesetzliche Grundlagen, Rechte und Pflichten
Technische Fahrzeugkenntnisse
In- und Ausserbetriebnahme
Sicheres Aufstellen und Bedienen von Hubarbeitsbühnen
Wartungs- und Unterhaltsarbeiten
Beheben von einfachen Störungen
Notablasssysteme in allen Situationen trainieren
Umsetzen der Arbeitssicherheit

Theorie alle 4 Geräte-Kategorien (1a, 1b, 3a, 3b)

Praktische Fahrschulung in Kleingruppen mit den
Gerätetypen 1b, 3b

Theoretische und praktische Fahrprüfung


Ziel Die anvertrauten Hubarbeitsbühnen sicher, korrekt und den betrieblichen Verhältnissen entsprechend einsetzen sowie vorschriftsgemäss positionieren und bedienen. Funktion und Bedienung von Notablasssystemen an verschiedenen Hubarbeitsbühnen kennen.
Einfache Wartungs- und Unterhaltsarbeiten an den Geräten durchführen.

Die theoretische und praktische Fahrprüfung für die 4 Kategorien 1a, 1b, 3a, 3b erfolgreich bestehen.
Ort Baumeister Kurszentrum Effretikon oder nach Vereinbarung

Dauer 1 Tag

Sprache deutsch

Zielpublikum Die Schulung richtet sich an Facharbeiter, Bauarbeiter, Baumaschinenführer und
Betriebsmitarbieter aller Branchen, welche die Handhabung von Hubarbeitsbühnen
nach VSAA Standard erlernen möchten.


Voraussetzungen Erfahrung im Umgang mit Maschinen (z.B. Traktorfahrer,
Baumaschinenführer, LkW-Fahrer)

Mindestalter 18 Jahre

Hinweis:
Für Jugendliche ab 15 Jahren können im Rahmen der beruflichen Grundbildung Ausnahmen vorgesehen werden (Jugendschutzverordnung: Art. 4 Abs. 4 ArGV5).

Mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse





Freie Plätze Es hat noch freie Plätze

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