Nummer | 25/860-3 | |
Titel | Hubarbeitsbühnen nach VSAA Kategorie 1a, 1b, 3a, 3b | |
Untertitel | SUVA anerkannte Ausbildung | |
Fachgebiet | Stapler / Hubarbeitsbühnen | |
Von | 05.05.2025 07:30 Uhr | |
Bis | 05.05.2025 16:30 Uhr | |
Anzahl Kurstage | 1 | |
Anmeldeschluss | 25.04.2025 | |
Max Teilnehmende | 6 |
Kosten | CHF 506.- exkl. 8.1 % MWST AVV-Zuschlag CHF 92.85 exkl. 8.1 % MWST (Nichtmitglieder) Der Kurs ist Parifonds berechtigt gemäss Reglement Parifonds Bau. | |
Verpflegung | Mittagessen in der Kantine des Kurszentrums pro Tag CHF 19.00 exkl. 8.1% MWST | |
Bemerkung | Der Veranstalter behält sich vor, den Kurs nur bei einer genügenden Teilnehmeranzahl durchzuführen. | |
Inhalt | Gesetzliche Grundlagen, Rechte und Pflichten Technische Fahrzeugkenntnisse In- und Ausserbetriebnahme Sicheres Aufstellen und Bedienen von Hubarbeitsbühnen Wartungs- und Unterhaltsarbeiten Beheben von einfachen Störungen Notablasssysteme in allen Situationen trainieren Umsetzen der Arbeitssicherheit Theorie alle 4 Geräte-Kategorien (1a, 1b, 3a, 3b) Praktische Fahrschulung in Kleingruppen mit den Gerätetypen 1b, 3b Theoretische und praktische Fahrprüfung | |
Ziel | Die anvertrauten Hubarbeitsbühnen sicher, korrekt und den betrieblichen Verhältnissen entsprechend einsetzen sowie vorschriftsgemäss positionieren und bedienen. Funktion und Bedienung von Notablasssystemen an verschiedenen Hubarbeitsbühnen kennen. Einfache Wartungs- und Unterhaltsarbeiten an den Geräten durchführen. Die theoretische und praktische Fahrprüfung für die 4 Kategorien 1a, 1b, 3a, 3b erfolgreich bestehen. | |
Ort | Baumeister Kurszentrum Effretikon oder nach Vereinbarung | |
Dauer | 1 Tag | |
Sprache | deutsch | |
Zielpublikum | Die Schulung richtet sich an Facharbeiter, Bauarbeiter, Baumaschinenführer und Betriebsmitarbieter aller Branchen, welche die Handhabung von Hubarbeitsbühnen nach VSAA Standard erlernen möchten. | |
Voraussetzungen | Erfahrung im Umgang mit Maschinen (z.B. Traktorfahrer, Baumaschinenführer, LkW-Fahrer) Mindestalter 18 Jahre Hinweis: Für Jugendliche ab 15 Jahren können im Rahmen der beruflichen Grundbildung Ausnahmen vorgesehen werden (Jugendschutzverordnung: Art. 4 Abs. 4 ArGV5). Mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse |
Freie Plätze |