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Nummer 24/632-9
Titel Anschlagen von Lasten und Anschlagmittel
Fachgebiet Arbeitssicherheit
Von 23.05.2024 07:30 Uhr
Bis 23.05.2024 12:00 Uhr
Anzahl Kurstage 0.5
Anmeldeschluss 13.05.2024
Max Teilnehmende 14
Kosten CHF 200.- exkl. 8.1 % MWST
AVV-Zuschlag: CHF 41.80 exkl. 8.1 % MWST (Nichtmitglieder)
Der Kurs ist Parifonds berechtigt gemäss Reglement Parifonds Bau.

Bemerkung Der Veranstalter behält sich vor, den Kurs nur bei einer genügenden Teilnehmeranzahl durchzuführen.
Die Ausbildung wird von der SUVA empfohlen.
Wir erstellen auf Anfrage auch massgeschneiderte Angebote für die Durchführung in Ihrer Unternehmung. (Anforderungen: mind. 10 Teilnehmer – Schulzimmer, Kran und Material für die praktischen Übungen)
Inhalt Das Anschlagen von Lasten gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren gemäss Art. 8 VUV. Arbeitgeber dürfen solche Arbeiten nur Mitarbeitenden übertragen, die dafür ausgebildet sind.

- Gesetzliche Grundlagen bei Hebearbeiten mit Kranen
- Richtiges Befestigen von Lasten gemäss Kranverordnung
- Auswahl der richtigen Anschlagmittel je nach Material und Gewicht der Last und
lesen von Belastungsetiketten
- Umgang mit Anschlagmitteln
- Kontrolle von Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel und deren Lagerung
- Praktische Übungen: Lasten richtig anschlagen

Ziel Die Teilnehmerin / der Teilnehmer
- kennt die Gefahren beim Anschlagen von Lasten
- erlernt die wichtigsten Punkte der Arbeitssicherheit bei Lastentransporten
- kennt die Ablegekriterien der verschiedenen Anschlagmittel (Gurten, Rundschlingen, Seile und Ketten)
- kann die tägliche Sichtprüfung an Anschlagmitteln vornehmen
- kennt die verschiedenen Anschlagarten und Anschlagtechniken
- kennt die Faktoren, die zu einer Minderung der Tragfähigkeit führen
- kann geeignete Anschlagmittel mit ausreichendem WLL (Work Load Limit) auswählen
- kann den Kranführer unterstützen
- kann eine Last berechnen
- befestigt die Lasten mit geeigneten Anschlagmittel



Ort Baumeister Kurszentrum Effretikon
Dauer 0.5 Tag
Sprache deutsch
Zielpublikum Personen aus Bau, Gewerbe und Industrie

nach Kranverordnung Art. 6: Personen, die Lasten anschlagen (befestigen), sind zu dieser Arbeit anzuleiten.

Freie Plätze Es hat noch freie Plätze

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